Öffentliche Auflage

  10.07.2025 Eriz

Die Weggenossenschaft Wangholen Farnegg-li legt gemäss Art. 18 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen VBWV vom 1. Januar 1998 auf der Gemeindeverwaltung Eriz, vom 11. Juli bis 11. August folgende Akten betreffend des Walderschliessungsprojektes Farnegglistrasse
– Beieli – Hodel öffentlich auf:

1. Technischer Bericht mit Anhang und Plangrundlagen
2. Mitberichte
3. Statuten Weggenossenschaft Wangholen

Farneggli

Die geplante Walderschliessung hat zum Ziel, eine sinnvolle Waldbewirtschaftung und Holznutzung im Projektperimeter nachhaltig zu ermöglichen.

Die Akten können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann gegen das geplante Vorhaben Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich mit Angabe der Gründe bei der Gemeinde Eriz einzureichen.

Zur Einsprache befugt sind vom Vorhaben direkt Betroffene, nach Baugesetz Berechtigte und nach Bundesrecht legitimierte Organisationen und Behörden.

Eriz, 7. Juli 2025

Weggenossenschaft Wangholen Farneggli


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