Gebührentarif zur Feuerungskontrolle – Aufhebung
10.07.2025 WattenwilPer 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen. Aufgrund der Anpassungen des übergeordneten Rechts hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2025 den «Gebührentarif für die Feuerungskontrolle» per 31. Juli 2025 ausser Kraft gesetzt.
Gemäss Art. 16 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung, unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Gebührentarif zur Feuerungskontrolle der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss. Das Reglement liegt während der Referendumsfrist vom 4. Juli bis 2. September in der Gemeindeverwaltung Wattenwil öffentlich auf (bitte die geltenden Öffnungszeiten beachten).
Ein allfälliges Begehren ist somit während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, einzureichen.
Wattenwil, 30. Juni 2025
Der Gemeinderat