Kirchgemeinde Thurnen

  24.07.2025 Kirchliche Publikationen

Totalrevision des Organisationsreglements; Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Kirchgemeinde Thurnen am 3. Juni 2025 beschlossene Organisationsreglement, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 10. Juli 2025 vorbehaltslos genehmigt wurde.

Das Organisationsreglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Kirchgemeinderat


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