Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun
24.07.2025 Kirchliche PublikationenVerordnung über Gehalt, Zulagen und Spesen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun am 3. Juli 2025 die Änderung der Verordnung über Gehalt, Zulagen und Spesen genehmigt hat (neu Kleiderentschädigung für Sigrist/-innen).
Diese Änderung der Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2026 in Kraft.
Gegen den Beschluss des KKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Die Verordnung kann auf der Verwaltung der Gesamtkirchgemeinde Thun eingesehen, bezogen oder unter www.ref-kirche-thun.ch (Gesamtkirchgemeinde/Grundlagen/Verordnung) heruntergeladen werden.
Thun, 3. Juli 2025
Der Kleine Kirchenrat