Regierungsstatthalteramt Thun

  24.07.2025 Kanton Bern

Schliessungsstunde am 31. Juli und 1. August

Gastgewerbe
In den Nächten vom 31. Juli auf 1. August sowie vom 1. August auf 2. August sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG).

Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.

Feuerwerk
1. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist auf Mensch, Tier, Umgebung und Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen.
2. Allfällige Feuerverbote aufgrund der Trockenheit sind strikte einzuhalten.

Informationen hierzu finden Sie unter
www.rsta.dij.be.ch


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