Heimberg
10.07.2025 VerkehrsmassnahmenVerkehrsmassnahmen
Der Gemeinderat Heimberg verfügt mit Beschluss vom 13. Januar 2025, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, folgende Verkehrsmassnahmen:
Geschwindigkeitsbeschränkung Strecke 30, Haslikehrweg
Signalisation der Höchstgeschwindigkeit «Strecke 30». Durch die Reduktion von 50 km/h auf 30 km/h kann die Sicherheit der Fussgänger und Velofahrende und insbesondere die der Schulkinder deutlich verbessert werden.
Die Zustimmungsverfügung durch den Oberingenieurkreis I (OIK) vom 15. Mai 2025 liegt vor. Es wird auf die Pläne verwiesen. Diese sind einsehbar bei der Abteilung Bau, Heimberg, oder auf der Homepage der Gemeinde Heimberg.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67, Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) bis 3. August 2025 beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Die Signalisationen werden voraussichtlich ab Anfang August 2025 ausgeführt. Diese Verfügung tritt nach dem Errichten der Signalisation in Kraft.
Heimberg, 30. Juni 2025
Gemeinderat Heimberg