Baupublikation Oberhofen
10.07.2025 Baupublikationen, OberhofenBauherrschaft: Kirchgemeinde Hilterfingen, Hünibachstrasse 65, 3626 Hünibach
Projektverfasserin: anneler hungerbühler ag, Länggasse 13, 3600 Thun
Bauvorhaben: Ersatz Türe Südost; Rückbau Fassadenöffnungen Südwest
Standort / Parzelle: Richtstattstrasse 7, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 89
Nutzungszone: Mischzone M2. Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wasser)
Schutzzone/-objekt: Ortsbildschutzgebiet «Klösterli», Baugruppe C «Klösterli» / Nein
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung minimale Fensterfläche (Art. 64, Abs. 1, BauV). Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80, Abs. 1b, SG)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-und Einsprachefrist bis zum: 11. August 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 7. Juli 2025
Bauverwaltung Oberhofen