Baupublikation Thun

  24.07.2025 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Silvan Schüpbach und Bernadette Zak, Wylergasse 28, 3608 Thun
Projektverfasserin: Impuls AG, Mittlere Strasse 74, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Wylergasse 28; Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nr. 998
Zone BR 2022: LWZ Landwirtschaftszone
Bauvorhaben: Einbau Studio in Dachgeschoss
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 RPG)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Keine. Zone Au (A, B, S)
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. August 2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0321
eBau-Nr. 2025-9492

Thun, 3. Juli 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun


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