Baupublikation Thun

  24.07.2025 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Bank Cler AG, Aeschenplatz 3, 4052 Basel
Projektverfasserin: Objektwerkstatt AG, Hohle Gasse 3, 4143 Dornach
Standort / Parzelle: Aarestrasse 2; Thun 1 Gbbl. Nr. 95
Zone BR 2022: SRZ, ZPP N Gewerbestrasse-Aarestrasse
Bauvorhaben: Innenumbau Bankfiliale EG und 1. OG
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 25 BR 2022). Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Zone A
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. August 2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0347
eBau-Nr. 2025-10160

Thun, 8. Juli 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun


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