Baupublikation Thun
24.07.2025 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Veronika und Adrian Mischler, Schlösslistrasse 21, 3008 Bern
Projektverfasserin: Beer Holzhaus AG, obere Zollgasse 76, 3072 Ostermundigen
Standort / Parzelle: Selibühlweg 10, Thun; Thun 2 Gbbl. Nr. 832
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Projektänderung zu BG-Nr. 942/2024-0313; Neubau Eingangsvordach
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 18. August 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0242
eBau-Nr. 2024-9234
Thun, 8. Juli 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun