Baupublikation Oberhofen

  17.07.2025 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen
Vorhaben: Fällen von zwei geschützten Birken; Ersatzpflanzung mit Bergahorn und Stieleiche
Standort / Parzelle: Seepromenade Höhe Wichterheer, Parzelle Nr. 340 (BR 1523)
Koordinaten: 2 617 729 / 1 175 205 zu 2 617 738 / 1 175 199 und 2 617 733 / 1 175 201 zu 2 617 813 / 1 175 147
Zone: Freifläche (USP nach SFG Abschnitt 3 R 25 «Längenschachen – Wichterheer – Oberhofen Schloss»)
Gewässerschutzbereich: Ao, geringe Gefährdung durch Hochwasser
Schutzzone/-objekt: Ortsbildschutzgebiet O VI «Wichterheer», in der Nähe von schützenswertem KObjekt in Baugruppe B «Oberhofen, Wichterheer-Gut», ISOS Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Oberhofen am Thunersee, Umgebung II 0.2
Ausnahmen / Bewilligungen: Fällen von kommunal geschützten Bäumen (Art. 41 Abs. 1 und 3 NSchG). Evtl. Eingriffe in Schutzobjekte / Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG). Evtl. Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 18. August 2025
Auflagestelle: Gemeinde Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20788

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Thun, 14. Juli 2025
Regierungsstatthalteramt Thun


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