Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle

  14.08.2025 Pohlern

Per 1. August 2025 trat die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wurde der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen.

Aufgrund der Anpassungen des übergeordneten Rechts hat die Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 20. Juni 2025 den «Gebührentarif für die Feuerungskontrolle» per 31. Juli 2025 ausser Kraft gesetzt.

Der Gemeinderat


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