Baupublikation Heiligenschwendi

  21.08.2025 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Dummermuth Peter, Dörfli 149, 3625 Heiligenschwendi
Projektverfasserin: Schneider Holzbau Heimberg AG, Müller Stefan, Schulgässli 17, 3627 Heimberg
Bauvorhaben: Ersatzneubau Remise Nr. 150
Standort / Parzelle: Dörfli 150, Parzelle Nr. 231
Koordinaten: 2 617 880 / 1 178 185
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Landwirtschaftszone
Schutzzone/-objekt: Ortsbilderhaltungsgebiet / Nein
Beanspruchte Ausnahmen: RPG Art. 24
– Bauen ausserhalb der Bauzone. SG Art. 80 – Unterschreiten Strassenabstand. GBR Art. 34 i.V. mit Art. 37 – Abweichung der Dachgestaltung
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend. Versickerung vor Ort. Zone Au
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi

Digitale Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20632
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. September 2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 18. August 2025
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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