Baupublikation Steffisburg
07.08.2025 Baupublikationen, SteffisburgGesuchstellerin: Burgergemeinde Steffisburg, Scheidgasse 11, 3612 Steffisburg
Projektverfasserin: Dällenbach / Ewald Architekten AG, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg
Bauvorhaben: Rückbau bestehende KITA und Ersatzneubau KITA-Pavillons bei Villa Schüpbach für die KITA «Tigerente» und zusätzliche Fläche für die HPS im Obergeschoss
Ausnahme: Bauen innerhalb des Abstandes zur Zonengrenze (Anhang 2, ZöN Nr. 4 GBR Steffisburg)
Standort / Parzelle: Scheidgasse 9, 9a, 9b, 9c, Parzelle Nr. 1071
Koordinaten: 2 614 812 / 1 180 987
Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) Nr. 4 «Villa Schüpbach mit Park und Schulanlage HPS»
Schutzzone/-objekte: Baugruppe D «Oberdorf». Umgebung der schützenswerten Bauten Scheidgasse 11, 11a und 13. Geschützte Baumgruppe BG 7
Gewässerschutzbereich: Zone A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neuer Anschluss ARA. Oberflächliche Versickerung Regenabwasser über die Schulter
Einsprache- und Auflagefrist bis zum: 8. September 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 30. Juli 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat