Baupublikation Uttigen
07.08.2025 Baupublikationen, UttigenBauherrschaft: Krähenbühl Elisabeth, Dörfli 7, 3628 Uttigen
Projektverfasser: Lüthi Stefan, Neuhausweg 35, 3097 Liebefeld
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicheröfen durch aussen aufgestellte Luft/ Wasser-Wärmepumpe; Abbruch Ofen mit Räuchervorrichtung; Einbau Cheminée mit Anschluss an bestehenden Kamin; Einbau neues Fenster Westfassade
Standort / Parzelle: Dörfli 7, Kienersrüti (ehemaliges Ofenhaus), Parzelle Nr. 42
Zone: Landwirtschaftszone LWZ
Schutzzone: Keine
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebiets – Art. 24 ff. RPG. Unterschreiten des Strassenabstands – Art. 26 BauG in Verbindung mit Art. 80 SG. Bestehender Kamin: Unterschreiten der Kaminhöhe über Dach – Art. 26 BauG in Verbindung mit Art. 89 Abs. 3 BauV
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Uttigen, Bühlweg 1, 3628 Uttigen / online via eBau
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 1. September 2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Die Unterlagen können auch via eBau (Auflage und Bekanntmachung) eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflageund Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG.). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Uttigen, 31. Juli 2025
Bauverwaltung Uttigen