Ersatzwahl Gemeinderat
28.08.2025 BlumensteinFrau Evelyne Wenger hat per 31. Dezember 2025 als Gemeinderätin demissioniert.
Gestützt auf die Gemeindeordnung vom 1. Januar 2016 hat der Gemeinderat den Termin für die Gemeindeversammlung, an welcher die Ersatzwahl vorzunehmen ist, auf Montag, 1. Dezember, festgelegt.
Gemäss Art. 54 Abs. 8 der Gemeindeordnung gilt für Ersatzwahlen das gleiche Verfahren wie für die Gesamterneuerungswahlen.
Neu wählbar ist, wer spätestens 30 Tage vor der Wahlversammlung, das heisst bis 31. Oktober, 12.00 Uhr, mittels 5 Unterschriften von Stimmberechtigten bei der Gemeindeschreiberei angemeldet ist. Später eingereichte Wahlvorschläge werden nicht mehr angenommen.
Der amtliche Wahlvorschlag kann bei der Gemeindeverwaltung Blumenstein oder online unter www.blumenstein.ch/behoerden/gemeindewahlen,bezogen werden.
Detaillierte Auskunft über das Wahlverfahren gibt das Organisationsreglement vom 1. Januar 2016, erhältlich bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein oder zum Download auf der Gemeindehomepage.
Der Gemeinderat