Baupublikation Thun
14.08.2025 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Finger Hans, Buchholzstrasse 70, 3604 Thun
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Bucholzstrasse 68; Thun 2 Gbbl. Nr. 27
Zone: Wohnen W3
Bauvorhaben: Neubau Autounterstand bei bestehenden Fahrzeugparkplätzen mit PV-Anlage auf Dach
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art.
26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 8. September 2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0384
eBau-Nr. 2025-10990
Thun, 4. August 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun