Baupublikation Hilterfingen

  07.08.2025 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Pascal Stähli, Burechgasse 13, 3652 Hilterfingen
Projektverfasser: Pascal Stähli, Burechgasse 13, 3652 Hilterfingen
Grundeigentümer: Pascal Stähli, Burechgasse 13, 3652 Hilterfingen; Sandro Stähli, Talbodenweg 16, 3700 Spiez
Bauvorhaben: Balkonerweiterung
Standort / Parzelle: Burechgasse 13, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 941
Koordinaten: 2 480 000 / 1 070 000
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnen E2
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Gebäudeabstandes (GBR A134).
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. September 2025

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 28. Juli 2025
Bauverwaltung Hilterfingen


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