Baupublikation Thun
21.08.2025 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Andreas Bracher, Schlossweg 11, 3626 Hünibach
Projektverfasserin: anneler hungerbühler ag, Thomas Hungerbühler, Länggasse 13, 360 Thun
Standort / Parzelle: Kummweg 11, Thun; Thun 2 Gbbl. Nr. 1803
Zone BR 2022: Wohnen W2
Zone BR 2002: Wohnen W2
Bauvorhaben: Neubau; Um-/Ausbau; Sanierung Wohnhaus; Neubau zwei neuer Carport; Neubau Bungalow
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art.
26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone üB (A, B, S)
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. September 2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0427
eBau-Nr. 2024-13126
Thun, 6. August 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun