Baupublikation Oberhofen

  28.08.2025 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Christophe und Andrea Jenzer, Untere Stadelstrasse 1, 3653 Oberhofen
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Längasse 4, 3600 Thun
Bauvorhaben: Neubau Velounterstand und Gartenschopf; neue PV-Anlage auf Dach
Standort / Parzelle: Untere Stadelstrasse 1a, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 762

Nutzungszone: Wohnzone W1 / Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wasser)
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80, Abs. 1, SG)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-und Einsprachefrist bis zum:
29. September 2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 22. August 2025
Bauverwaltung Oberhofen


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