Hundetaxe 2025

  07.08.2025 Uebeschi

Gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012 und dem Reglement und der Verordnung für die Erhebung der Hundetaxe der Einwohnergemeinde Uebeschi, muss für jeden Hund, der am 1. August mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese wurde durch den Gemeinderat auf Fr. 50.– je Hund festgelegt.

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, einen Besitzerwechsel, eine Adressänderung oder den Tod eines Tieres auf der Datenbank www.amicus.chzuerfassen und auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Rechnungen werden in der zweiten Hälfte August versendet.

Wir machen die Hundehalterinnen und Hundehalter zudem darauf aufmerksam, dass sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen müssen, welche die Risiken der Hundehaltung abdeckt.

Der Gemeinderat


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