Burgergemeinde Uetendorf

  11.09.2025 Uetendorf

Teilrevision Organisationsreglement; Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Burgergemeinde Uetendorf am 23. Mai 2025 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 25. August 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde.

Die Teilrevision des Organisationsreglement tritt rückwirkend per 1. Juli 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen der Genehmigung verfügten Änderungen kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde ist zu begründen und in zwei Exemplaren einzureichen. Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).

Namens der Burgergemeinde Uetendorf
Die Burgschreiberin: A. Danek


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