Verfügung Strassenverkehr

  18.09.2025 Verkehrsmassnahmen

1050-24; Verkehrsbeschränkungs-Verfügung

Gemeinden: Beatenberg und Sigriswil

Strassenabschnitt Kantonsstrasse Nr. 221 (Staatsstrasse / Seestrasse)
– Zwischen südlichem Ortsende Merligen und Beatenbucht (neu ganzes Jahr);
– Verlängerung um circa 100 m im Bereich der Beatenbucht, beziehungsweise neu circa 150 m südlich der Zufahrt des Parkhauses Beatenbucht, sowie
– circa 240 m westlich der Zufahrt zum Hauptparkplatz P1 der St. Beatus-Höhlen, beziehungsweise circa 420 m westlich des Beginns der Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Verwaltungskreise
Thun sowie Interlaken-Oberhasli.

Verkehrsanordnung
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
(SSV-Signal Nr. 2.30).

Aufhebung
Die bislang während dem Sommerhalbjahr gültige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (SSV 2.30) zwischen dem südlichen Ortsende Merligen und der Beatenbucht wird aufgehoben und durch eine ganzjährige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ersetzt.

Grund der Massnahme
Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Rechtliche Hinweise
Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 43 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Anbringen, Auswechseln oder Entfernen der Signale und/oder Markierungen in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Thun, 10. September 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I


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