Baupublikation Hilterfingen
18.09.2025 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Maria Ayer und Philippe de Araújo, Mülinenstrasse 4, 3626 Hünibach
Projektverfasserin: Kreativ Architektur, Am Musterplatz 1, 3714 Frutigen
Grundeigentümer: Maria Ayer und Philippe de Araújo, Mülinenstrasse 4, 3626 Hünibach
Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Luft/ Wasser-Wärmepumpe
Standort / Parzelle: Mülinenstrasse 4, 3626 Hünibach, Parzelle Nr. 867
Koordinaten: 2 615 541 / 1 177 335
Nutzungszone: Wohnzone W2
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b)
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 20. Oktober 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 10. September 2025
Bauverwaltung Hilterfingen