Baupublikation Thun

  18.09.2025 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Andrea und Urs Bircher, Thierachernweg 1c, 3608 Thun
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Scheibenstrasse 20, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Thierachernweg 1c; Thun 2 Gbbl. Nr. 3689
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Erweiterung Wohnraum durch Aufstockung der Garage; Velounterstand
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art.

26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Oktober 2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0467
eBau-Nr. 2025-13087

Thun, 5. September 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun


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