Baupublikation Thun
25.09.2025 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Kaspar Schweizer, Kirchstrasse 29, 2558 Aegerten
Projektverfasserin: trachsel zeltner architekten ag, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Henri-Dunant-Strasse 11; Thun 1 Gbbl. Nr. 1402 + 1440
Zone BR 2022: Wohnen W3, Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung»
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 25
BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 27. Oktober 2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0328
eBau-Nr. 2025-9769
Thun, 19. September 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun
