Baupublikation Steffisburg

  11.09.2025 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin: KPT Krankenkasse AG, Stephanie Kessler und Lukas Marti, Postfach, 3001 Bern
Projektverfasserin: brügger architekten AG, Matthias Schenk, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Bürogebäude bis auf die bestehende Bodenplatte und Neubau Mehrfamilienhaus mit 10 Mietwohnungen: Erstellen einer PV-Anlage auf dem Hauptdach; das Gebäude wird an das Fernwärmenetz angeschlossen
Ausnahme: Bauen innerhalb des Gewässerraumes (Art. 40 GBR Steffisburg/Art. 41c GSchV)
Standort / Parzellen: Bösbachstrasse 16, Parzellen Nr. 4656, 4655, 2400
Koordinaten: 2 615 071 / 1 180 423
Nutzungszone: Wohnzone W3
Gewässerschutzbereich: Zone A

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Anschluss an zentrale ARA bestehend. Einleitung Dachwasser in Vorfluter (Bösbach). Platz- und Verkehrsflächen werden über die Schulter versickert
Einsprache- und Auflagefrist bis zum: 13. Oktober 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden
Hinweis: Dieses Bauvorhaben steht im Zusammenhang mit dem separaten Baugesuch Nr. 2025-043 (eBau-Nr. 2025- 5405), Bösbachstrasse 18 und 20, welches zeitgleich veröffentlicht wird. Themen wie zum Beispiel Kinderspielplätze, Aufenthaltsflächen und Parkierung sind parzellenübergreifend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 8. September 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote