Baupublikation Heimberg
11.09.2025 Baupublikationen, HeimbergGesuchstellerin: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure i.V. Axians Schweiz AG, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon) und Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Vertreter: André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern und Axians Schweiz AG, Jose Carlos Da Silva Couto, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Moritz Bärtschi, Pulverstrasse 8,3063 Ittigen
Bauvorhaben: BE512-3, HEIR / Abbruch und Wiederaufbau des Antennenmastes; Abbruch der bestehenden Antennen und Installation neuer Antennen (inkl. 5G) für Swisscom (Schweiz) AG und Sunrise GmbH sowie Erstellen einer neuen Stützmauer
Ausnahmen: Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg); Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG)
Standort / Parzelle: Bernstrasse, Parzelle Nr. 1052
Koordinaten: 2 613 055 / 1 181 398
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2
Gewässerschutzbereich: A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Keine
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
13. Oktober 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Hinweise: Es ist vorgesehen, die Swisscom-Antennen adaptiv unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.
Die Sunrise Antennen sollen ohne Korrekturfaktor KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) betrieben werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 2. September 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat