Thun
11.09.2025 VerkehrsmassnahmenRiedstrasse
Verkehrsmassnahme
Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 28. August 2025 verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahme:
Verkehrsmassnahme auf der Scheibenstrasse wegen Neubau Fischaufstieghilfe Aarewerk Thun vom 15. September 2025 bis ca. Ende Dezember 2027.
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
(SSV Nr. 2.01)
Scheibenstrasse im Bereich Aarewerk Thun
Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme am 2. September 2025 zugestimmt.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Aufgrund der Abhängigkeit der Massnahmen und der Koordination wird allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen. Eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun