Baupublikation Oberhofen
02.10.2025 Baupublikationen, OberhofenBauherrschaft: Gebrüder Ziegler, Schneckenbühlstrasse 16, 3653 Oberhofen
Bevollmächtigte Vertretung: Tobias Ziegler, Bühlstrasse 11, 8707 Uetikon am See
Projektverfasserin: Weixelbaumer Bauund Projektleitungs GmbH, Marco Weixelbaumer, Alpenstrasse 7, 3653 Oberhofen
Bauvorhaben: Erstellung Autoabstellplatz
Standort / Parzelle: Schneckenbühlstrasse 16, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 314
Nutzungszone: Wohnzone W2
Schutzzone/-objekt: Schützenswerte Hochstammbäume (nicht betroffen) / Nein
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 Abs. 1 SG
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-und Einsprachefrist bis zum: 3. November 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 29. September 2025
Bauverwaltung Oberhofen