Burgergemeinde Blumenstein

  02.10.2025 Blumenstein

Neuanmeldung Burgernutzen
Anmeldung
Art. 3 Abs. 1 des Nutzungsreglements der Burgergemeinde Blumenstein besagt: Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich bis 31. Oktober des dem Nutzungsjahr vorangehenden Jahres der Burgergemeinde mit.

Nutzungsberechtigung Anspruch auf Nutzung gemäss Art. 4 des Nutzungsreglements hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
a) das Burgerrecht der Burgergemeinde Blumenstein besitzt;
b) das 25. Altersjahr zurückgelegt hat;
c) seit drei Monaten in der Gemeinde seine Schriften hinterlegt hat.

Allgemeines
Die schriftliche Anmeldung ist an die Burgergemeinde Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein, zu richten. Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 50.–. Bei Nichtanmeldung bis 31. Oktober 2025 entfällt der Anspruch auf Nutzung für das Nutzungsjahr 2026.

Bei Fragen steht Ihnen die Burgerschreiberin, Frau Stefanie Wenger, info@bg-blumenstein. ch, zur Verfügung.

Die Burgergemeinde


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