Kirchgemeinde Buchholterberg

  16.10.2025 Versammlungen

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. November 2025, im Anschluss an den Morgengottesdienst

Traktanden:
1. Budget 2026
a) Genehmigung Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage
b) Kenntnisnahme des Finanzplans 2025–2030
2. Wahlen
a) Demission Reto Bleuer
b) Wahl Monika Meyer, Schafegg
3. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
4. Verschiedenes

Die Traktanden liegen ab 16. Oktober während 30 Tagen in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigen, d.H. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat


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