Letztwillige Verfügung

  30.10.2025 Allgemeine Publikationen

Die hiernach genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Stoel Zwaantje Margaretha, geboren am 23. Juni 1955 in Sneek (Niederlande), Staatsangehörigkeit Niederlande, des Stoel Berend und der Hortsing Cornelia BE, ledig, wohnhaft gewesen in 3600 Thun, Mattenstrasse 20a, verstorben am 9. Oktober 2025.

Letztwillige Verfügung eröffnet am 28. Oktober 2025 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 15. Dezember 2025 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 28. Oktober 2025
Einwohnerdienste Thun


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