Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
23.10.2025 VersammlungenKirchgemeindeversammlung
Sonntag, 23. November 2025, 10.45 Uhr, grosser Saal Kirche Sonnenfeld
(im Anschluss an den Gottesdienst)
Traktanden:
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeinde versammlung vom 28. November 2024
2. Bestätigung Anstellung von Pfarrerin Elian Bösch
3. Wahl in den Kirchgemeinderat
4. Genehmigung angepasstes Gebühren reglement
5. Finanzwesen
5.1 Festsetzung der Kirchensteueranlage und Genehmigung Budget 2026
5.2 Kenntnisnahme Finanzplan 2026–2030
6. Wiederwahl Rechnungsprüfungsorgan
7. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
8. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2024, das Budget 2026 sowie das angepasste Gebührenreglement liegen ab 24. Oktober bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Steffisburg, 27. August 2025
Der Kirchgemeinderat
