Reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen
23.10.2025 VersammlungenKirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 27. November 2025, 19.30 Uhr,
Bärensaal, Frutigenstrasse 68, 3604 Thun
Traktanden:
1. Begrüssung/Einleitung
2. Wahl Stimmenzähler/innen
3. Beschluss über die Rechtsgrundlagen für die Fusion zu einer Kirchgemeinde Thun
a) Fusionsvertrag
b) Organisationsreglement
c) Fusionsreglement
4. Ersatzwahl Kirchgemeinderat
5. Mitteilungen
6. Verschiedenes
Im Anschluss gemeinsamer Umtrunk und Ausklang.
Die Rechtsgrundlagen für die Fusion liegen ab Donnerstag, 23. Oktober, bis zur Kirchgemeindeversammlung im Sekretariat, Kirchgemeindehaus Markus, Schulstrasse 45B, 3604 Thun, öffentlich auf. Die Unterlagen können auch auf der Website www.kirchgemeindestraettligen.cheingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, solche gegen Wahlen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Thun, 20. Oktober 2025
Kirchgemeinderat Thun-Strättligen
