Baupublikation Sigriswil

  30.10.2025 Baupublikationen, Sigriswil

Gesuchstellerin: Schärmtanne AG, Sigriswilstrasse 150, 3655 Sigriswil
Projektverfasserin: Amstutz Abplanalp Birri AG, Dorfstrasse 1, 3655 Sigriswil
Projektänderung zum Gesamtbauentscheid bbew-178-2022 vom 31. Oktober 2023: (Neubau von Wohnungen mit Dienstleistung und zugehörigen Betriebsräumen sowie öffentlicher Nutzung im UG) betreffend Einbau eines Gastronomiebetriebs mit 45 Innen- und 42 Aussensitzplätzen (Art. 6 Abs. 2 Bst. A GGG) anstelle «öffentlicher Nutzung»
Standort / Parzelle: Sigriswilstrasse 152, Parzelle Nr. 444 (BR 5680)
Koordinaten: 2 621 164 / 1 173 999
Zone: ZöN O
Gewässerschutzbereich: üB
Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 612 GBR / Art. 80 SG). Künstliche Beleuchtung und Belüftung von Arbeitsräumen (Art. 64 Abs. 3 BauV)
Hinweis: Auf die Profilierung wird verzichtet (Art. 16 Abs. 3 BewD)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20888

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Thun, 27. Oktober 2025
Regierungsstatthalteramt Thun


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