Baupublikation Oberhofen

  30.10.2025 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Hans Ulrich Bieri, Kirchgässli 2, 3653 Oberhofen
Bauvorhaben: Erstellung Autoabstellplatz für zwei Fahrzeuge
Standort / Parzelle: Kirchgässli 2, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 357
Nutzungszone: Wohnzone W2
Schutzzone/-objekt: Keine / Liegenschaft erhaltenswert
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 Abs. 1 SG
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-undEinsprachefrist bis zum:
1. Dezember 2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 27. Oktober 2025
Bauverwaltung Oberhofen


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