Baupublikation Steffisburg
02.10.2025 Baupublikationen, SteffisburgGesuchsteller: Michael und Rahel von Niederhäusern, Reckweg 5, 3612 Steffisburg
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt
Bauvorhaben: Projektänderung zu Baugesuch-Nr. 2023-1-022: Vergrösserung der Dachterrasse (ostseitig); Anpassung der Absturzsicherungen der Dachterrasse (anstelle Staketen, neu Glas); Anpassung Garagentor sowie Ersatz des bestehenden Zauns entlang dem Reckweg
Standort / Parzelle: Reckweg 5, Parzelle Nr. 1796
Ausnahme: Bauen innerhalb des Gewässerraumes (Art. 40 GBR Steffisburg/Art. 41c GSchV)
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
WG2
Gewässerschutzbereich: Zone Au
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Keine, bestehende Anschlüsse
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
3. November 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 25. September 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat