Ordentliche Versammlung
23.10.2025 WachseldornMontag, 24. November 2025, 20.00 Uhr, im Schulhaus Wachseldorn
Traktanden:
1. Änderung des Abwasserreglements 
2. 8.111 Budget 2026
a) Genehmigung des Budgets 2026, Festsetzung der Steueranlage und der
Liegenschaftssteuern
b) Kenntnisnahme Finanzplan 2025–2030
3. Wahlen
a) Wiederwahl Gemeindepräsident
b) Wiederwahl Gemeinderat
4. Abrechnung Verpflichtungskredit Sanierung Gemeindehaus
5. Orientierung des Gemeinderates
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Wachseldorn zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Wachseldorn angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. November liegt ab 1. Dezember 2025 bis 3. Januar 2026 30 Tage bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.
Wachseldorn, 20. Oktober 2025
Der Gemeinderat

