Baupublikation Thun
16.10.2025 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Urs Schmid, Gwattegg 12, 3645 Gwatt
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, David Reichen, Moosweg 11, 3645 Gwatt
Standort / Parzelle: Gwattegg 12, Gwatt; Thun 2 Gbbl. Nr. 601
Zone BR 2022: Landwirtschaftszone LWZ, Landschaftsschongebiet LG
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für landwirtschaftliche Zufahrt zum Grundstück Parzelle Nr. 601
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 RPG). Bauen im Landschaftsschongebiet (Art. 73 BR 2002)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone üB
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. November 2025
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0310
eBau-Nr. 2025-9273
Thun, 10. Oktober 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun