Baupublikation Hilterfingen
09.10.2025 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Erben des Hanspeter und der Marianna Röthlisberger, nämlich: Beat Röthlisberger, Bällizgasse 8, 3652 Hilterfingen; Daniel Röthlisberger, Schürlimatt 18, 1736 St. Silvester; Barbara Röth - lisberger Inganni, Strada da Vissin 17, 6822 Arogno, p. Adr. Beat Röthlisberger, Bällizgasse 8, 3652 Hilterfingen
Projektverfasserin: vbarchitekten. ag, Militärstrasse 9a, 3600 Thun
Vorhaben: Abbruch bestehendes Wohnhaus Haberzelgweg 18 sowie generelles Baugesuch für: Neubau von drei Wohngebäuden mit gemeinsamer Einstellhalle und gewerblichem Lagerraum (unterirdisch) umfassend: a) Lage, baupolizeiliche Masse/Messweisen und Volumetrie in Anwendung von Art. 75 BauG; b) Festlegung des massgebenden Terrains (heute bestehendes Terrain gemäss OLK / Baukommission); c) Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Strassenabstandes für die Fussgängererschliessung und die Stützmauer bei der Einstellhallenzufahrt
Standort / Parzelle: Haberzelgweg 18, Parzelle Nr. 102
Koordinaten: 2 617 013 / 1 176 418
Zone: Wohnzone E2
Gewässerschutzbereich: üB
Ausnahmen / Bewilligungen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 612 Abs. 1 GBR [Gemeindebaureglement Hilterfingen vom 9. Oktober 2014 (GBR)] / Art. 80 SG). Mehrfacher Strassenanschluss (Art. 85 Abs. 2 SG)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. November 2025
Auflagestelle: Gemeinde Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20640
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Thun, 6. Oktober 2025
Regierungsstatthalteramt Thun