Gemeindeversammlung

  30.10.2025 Heimberg

Montag, 1. Dezember 2025, 19.30 Uhr, in der Aula des Oberstufenschulhauses

Traktanden:
1. Finanzplan 2025-2030: Kenntnisnahme
2. Budget 2026; Genehmigung
3. Genereller Entwässerungsplan – Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen; TV-Aufnahmen; Kreditabrechnung
4. Informationen
– Renaturierung und Längsvernetzung Zulg – Stand Projekt
– Neubau Schulhaus mit Kindergärten – Stand Projekt
– Frühförderung Heimberg – Angebot
5. Verschiedenes

Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird in alle Haushalte verteilt.

Auflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, Heimberg, öffentlich auf. Teile daraus können unter www.heimberg.chheruntergeladen werden.

Das Protokoll der Versammlung wird gemäss Art. 20 des Wahl- und Abstimmungsreglements 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.

Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Mündigkeitsfeier der Jungbürger/innen
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet die Übergabe der Bürgerbriefe an die anwesenden Jungbürgerinnen und Jungbürger statt.

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Heimberg wohnhaft sind.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Heimberg sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Heimberg, 20. Oktober 2025
Der Gemeinderat


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