Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  23.10.2025 Gurzelen

Montag, 24. November 2025, 20.00 Uhr, Dorfsaal Mehrzweckgebäude, Gurzelen

Traktanden:
1. Finanzplan 2025 – 2030; Kenntnisnahme
2. Budget 2026; Beratung und Genehmigung
3. Weiterführung GEP-Massnahmen; Genehmigung Planungskredit
4. Sanierung 3 Badezimmer (inkl. 2 separate Toiletten) in den Mietwohnungen Dörfli 117; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
5. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 23. Oktober bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf und können teilweise auch auf der Homepage der Gemeinde Gurzelen eingesehen werden.

Information
In der Gurzele-Poscht wird vor der Gemeindeversammlung über die zu behandelnden Geschäfte informiert.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung und dem alljährlichen Apéro zum Jahresende freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote