Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  23.10.2025 Wattenwil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Montag, 24. November 2025, 20.00 Uhr, in der Aula der Oberstufenschule Hagen

Traktanden:
1. Instandsetzung Strassenoberbau und Ersatz Trinkwasserleitung Weiermoosweg Nord; Genehmigung Verpflichtungskredit
2. Budget 2026; Genehmigung und Festlegung der Steueranlagen sowie Kenntnisnahme des Finanzplans 2025 – 2030
3. Verschiedenes
a) Orientierungen
b) Ehrungen
c) Verschiedenes

Öffentliche Auflage Unterlagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem unter www.wattenwil.ch einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 13 GG).

Der Gemeinderat


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