Schulverband Hilterfingen
30.10.2025 HilterfingenSchulreglement; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Delegiertenversammlung des Schulverbands Hilterfingen, gestützt auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c des Organisationsreglements des Schulverbands Hilterfingen, am 15. Oktober 2025 das teilrevidierte Schulreglement genehmigt hat. Das Schulreglement tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss der Delegiertenversammlung kann innert 30 Tagen seit der Publikation im amtlichen Anzeiger Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, geführt werden. Mindestens 5% aller Stimmberechtigen der Verbandsgemeinden oder der Gemeinderat jeder Verbandsgemeinde können das Referendum ergreifen. Das Schulreglement kann während der ordentlichen Bürozeiten bei der Geschäftsstelle des Schulverbands Hilterfingen eingesehen oder über die Homepage des Schulverbands abgerufen werden.
Der Schulverbandsrat

