Ordentliche Gemeindeversammlung

  23.10.2025 Horrenbach-Buchen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Ordentliche
Gemeindeversammlung

Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr, Schulhaus Horrenbach

Traktanden:
1. Budget 2026 a. Beratung und Genehmigung Budget 2026, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteuer b. Kenntnisnahme Finanzplan 2025 – 2030
2. Zukunft Gemeindeliegenschaft ehemaliges Schulhaus Horrenbach; Grundsatzabstimmung
2.1.a. Soll der Gemeinderat beauftragt werden, eine Vorlage für den Verkauf des ehemaligen Schulhauses auszuarbeiten und der Gemeindeversammlung vorzulegen? oder
2.1.b. Soll der Gemeinderat beauftragt werden, eine Vorlage für eine Sanierung des ehemaligen Schulhauses auszuarbeiten und der Gemeindeversammlung vorzulegen?
2.2. Schlussabstimmung
3. Orientierung Wasserversorgung – Transportleitung Eriz-Horrenbach-Reust-Sigriswil
4. Orientierungen aus dem Gemeinderat
a. Informationen der Ressortchefs
5. Verschiedenes
a. Übergabe Jungbürgerbriefe

Öffentliche Auflage der Unterlagen
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 14 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Das Gemeindeblatt mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird ca. Mitte November in jede Haushaltung zugestellt.

Rechtsmittel
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Altersjahr, die mindestens seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Wir laden alle Stimmberechtigten zum Besuch dieser Versammlung freundlich ein.

Der Gemeinderat


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