Baupublikation Hilterfingen

  06.11.2025 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Ildikó Meszlényi und Zoltán Takács, Tannenbühlweg 29, 3652 Hilterfingen
Vertreterin: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen
Projektverfasserin: Zysset + Kofler AG, Schlossmattstrasse 1, 3600 Thun
Grundeigentümer: Ildikó Meszlényi und Zoltán Takács, Tannenbühlweg 29, 3652 Hilterfingen
Bauvorhaben: Neubau beheizter Pool mit Wärmepumpe
Standort / Parzelle: Tannenbühlweg 29, Parzelle Nr. 1682
Koordinaten: 2 617 556 / 1 176 227
Nutzungszone: Wohnzone E1 Holz
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. Dezember 2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 24. September 2025
Bauverwaltung Hilterfingen


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