Baupublikation Thun
06.11.2025 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Kevin Triozzi, Birkenweg 1, 3604 Thun
Standort / Parzelle: Birkenweg 1, Thun; Thun 2 Gbbl. Nr. 1568
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Einbau einer Split-Klimaanlage
Beanspruchte Ausnahmen: Ausnahme Nichterfüllen Minimalanforderungen (Art. 37 KenG /Art. 16 KenV)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA neu / bestehend. Zone Au (A, B, S)
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. Dezember 2025
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0355
eBau-Nr. 2025-10228
Thun, 28. Oktober 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun
