Burgergemeinde Blumenstein

  06.11.2025 Blumenstein

Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Dezember 2025, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus Blumenstein

Traktanden:
1. Budget 2026
2. Verschiedenes und Orientierungen

Auflage
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein, auf. Das Protokoll ist im Anschluss an die Versammlung ebenfalls für 30 Tage bei oben genannter Adresse einsehbar.

Rechtsmittel
Burgergemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) vom 3. Dezember an bei der Regierungsstatthalterin von Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Stimmrecht
In Burgergemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer im Burgerrodel eingetragen ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, seit 3 Monaten in der Gemeinde, inklusive die Höfe Boden, Bühl, Hintereschli und Steinmoos, welche zur Einwohnergemeinde Pohlern gehören, wohnt.

Alle stimmberechtigten Burger/innen sind zur Teilnahme an diese Versammlung freundlich eingeladen.

Der Burgerrat


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