Sigriswil

  13.11.2025 Verkehrsmassnahmen

Husegrabebrücke: Gewichtsbeschränkung auf maximal 16 Tonnen
Die zuständige Gemeindebehörde informiert über eine temporäre Verkehrsmassnahme auf Gemeindestrassen.

Gewichtslimite auf der Grönstrasse zwischen Sigriswil und Wiler
Die Einwohnergemeinde Sigriswil reduziert das zulässige Höchstgewicht auf der Husegrabebrücke ab 17. November 2025 auf 16 Tonnen. Grund dafür ist der schadhafte Zustand des Bauwerks aus dem Jahr 1907. Die temporäre Massnahme dient der Sicherheit, bis die Gewichtslimite rechtskräftig verfügt ist. Die Zufahrten zur Brücke werden in beiden Fahrtrichtungen, gestützt auf die Signalisationsverordnung (SSV) Art. 20, entsprechend neu signalisiert mit einem Signal «Höchstgewicht» (Signalnummer 2.16). Das Signal Höchstgewicht schliesst Fahrzeuge und Fahrkombinationen aus, deren Betriebsgewicht den angegebenen Wert von 16 Tonnen übersteigt. Die Gemeinde kann im Einzahlfall aus wichtigen Gründen Ausnahmen bewilligen.

Begründung und ergänzende Informationen Ein Gutachten von einem externen Ingenieurbüro zeigt auf, dass die Brücke in einem schadhaften Zustand ist. Die Fachpersonen empfehlen deshalb die Reduktion des maximal zulässigen Gewichtes auf 16 Tonnen als Sofortmassnahme. Mittelfristig muss die Husegrabebrücke ersetzt werden, der Ersatz der Brücke ist im Investitionsprogramm in den Jahren 2026–2028 eingestellt. Die Planung des Ersatzes der Brücke wird mit Hochdruck in der Verwaltung und der Infrastrukturkommission vorangetrieben, damit im Verlaufe des nächsten Jahres über das Projekt und den Kredit abgestimmt werden kann. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden hat für den Gemeinderat oberste Priorität. Mit der Gewichtsbeschränkung wird die Tragfähigkeit der Brücke sichergestellt, bis eine Erneuerung erfolgen kann.

Gemeinderat Sigriswil


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